Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung - Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei ca.
-Zusatz; BGH, Urteil v. 10.03.2010 - VIII ZR 144/09
Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer
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ca.
-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen.
Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung.
Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar; BGH, Urteil v. 17.02.2010 - VIII ZR 104/09
Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar. Bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt es sich um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung. Diese Pflicht erschöpft sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens, sondern geht dahin, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung kann während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entsteht während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu.
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Anspruch des Mieters auf Benutzung haushaltsüblicher Geräte; BGH, Urteil v. 10.02.2010 - VIII ZR 343/08
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht.
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Eigenbedarfskündigung: nahe Angehörige; BGH, Urteil v. 27.01.2010 - VIII ZR 159/09
Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschafts-verhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
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Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster; BGH, Urteil v. 20.01.2010 - VIII ZR 50/09
Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen
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nur weiß
zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.
Schönheitsrepararuren: Umfang und Unwirksamkeit im Ganzen; BGH, Urteil v. 13.01.2010 - VIII ZR 48/09
Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.
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Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unange-messener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Anspruch auf Erlaubnis zum Anbringen einer Parabolantenne; BGH, Urteil v. 13.11.2009 - V ZR 10/09
Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.
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Kündigung des Mietverhältnis durch Erbengemeinschaft; BGH, Urteil v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.
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Mangel der Mietsache - Wohnflächenabweichung - Einfamilienhaus; BGH, Urteil v. 28.10.2009 - VIII ZR 164/08
Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht. Eine Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mitvermieteten Gartenfläche kommt nicht in Betracht.
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Kündigungsgrund - unregelmäßige Zahlungen durch Jobcenter; BGH, Urteil v. 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.
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Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbestätigung; BGH, Urteil v. 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.
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Abreden zur Beschaffenheit der Mietsache; BGH, Urteil v. 23.09.2009 - VIII ZR 300/08
Mietvertragliche Abreden zur Beschaffenheit der Mietsache können auch konkludent in der Weise getroffen werden, dass
der Mieter dem Vermieter bestimmte Anforderungen an die Mietsache zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt. Eine einseitig
gebliebene Vorstellung des Mieters genügt dafür jedoch selbst dann noch nicht, wenn sie dem Vermieter bekannt ist.
Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.
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Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen; BGH, Urteil v. 23.09.2009 - VIII ZR 344/08
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu
'weißen', ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff
'weißen' bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin
verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat.
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Mietminderung wegen Nutzungsbeschränkungen - Flächenabweichung; BGH, Urteil v. 16.09.2009 - VIII ZR 275/08
Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume berechtigen den Mieter nicht zur
Mietminderung, wenn deren Nutzbarkeit mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.
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Haben die Parteien eine bestimmte Wohnfläche als Beschaffenheit der Mietsache vereinbart, sind die Flächen von
Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind (hier: ausgebautes Dachgeschoss), bei der Wohnflächenermittlung
unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten
Berechnungsverordnung als Wohnraum anzurechen sind.
Kündigungsgrund - teilgewerbliche Nutzung der Wohnung; BGH, Urteil v. 14.07.2009 - VIII ZR 165/08
Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter
grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die
Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht
fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.
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Mieterhöhung - Flächenabweichung; BGH, Urteil v. 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche
Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht.
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Mangel der Mietwohnung - Schallschutz; BGH, Urteil v. 17.06.2009 - VIII ZR 131/08
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist,
in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes
geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag
ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung verschlechtert.
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Nachträglicher Mangel - Beseitigungspflicht des Vermieters; BGH, Urteil v. 28.05.2009 -
VIII ZR 271/07
Einen im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangel der Mietsache hat der Vermieter auch dann auf seine Kosten zu
beseitigen, wenn die Mangelursache zwar der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, der Mieter den Mangel aber nicht zu vertreten
hat, weil er die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht überschritten hat.
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Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels der Mietsache in Verzug, kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen (lassen)
und zu diesem Zweck vom Vermieter einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Besei-tigungskosten verlangen.
Unwirksame Endrenovierungsklausel - Wertersatzanspruch nach Durchführung; BGH, Urteil v. 27.05.2009 -
VIII ZR 302/07
Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt,
führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine
Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung
geschuldeten Entgelts ist.
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Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem
Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem,
was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung
für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.
Einstellung der Versorgungsleistungen nach Beendigung des Mietvertrages; BGH, Urteil v. 06.05.2009 -
XII ZR 137/07
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur
Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit
Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.
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Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von
Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug
befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.
Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß
§§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.
Außerordentlichen Mieterkündigung - keine Darlegungsverpflichtung der Unzumutbarkeit; BGH, Urteil v. 29.04.2009 -
VIII ZR 142/08
Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die
Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr
grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt.
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Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen; BGH, Urteil v. 22.04.2009 -
VIII ZR 86/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt eine Abweichung der tatsächlich vorhandenen von der vereinbarten
Wohnfläche um mehr als 10 % einen erheblichen Mangel der Mietsache dar, die den Mieter zu einer entsprechenden Mietminderung
berechtigt. Dabei ist der Begriff
Wohnfläche
im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum grundsätzlich
anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen. Dementsprechend ist die Wohnfläche für
Mietverhältnisse aus der Zeit vor dem 1. Januar 2004 aufgrund der bis zum 31. Dezember 2003 anwendbaren §§ 42 bis 44
der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV), für Mietverhältnisse jüngeren Datums nach der ab dem 1. Januar 2004 geltenden
Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu ermitteln. Das gilt nur dann nicht, wenn die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall
eine abweichende Bedeutung beigemessen haben oder wenn ein anderer Berechnungsmodus vereinbart oder ortsüblich ist oder nach der
Art der Wohnung näher liegt.
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Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung; BGH, Urteil v. 08.04.2009 - VIII ZR 231/07
Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs hin auszieht, stehen
Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung auch dann zu, wenn die Kündigung zwar formell unwirksam
ist, der Vermieter ihm den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und er keine Veranlassung hatte, die Angaben des Vermieters
in Zweifel zu ziehen.
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Darf der Mieter das Räumungsverlangen des Vermieters materiell für berechtigt halten, wird sein Schadensersatzanspruch
nicht dadurch ausgeschlossen, dass er - in der Vorstellung, zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet zu sein - sich mit dem
Vermieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses einigt.
Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete - zinsverbilligtes Darlehen; BGH, Urteil v. 01.04.2009 - VIII ZR 179/08
Werden Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters durch öffentliche Fördermittel in Form eines zinsverbilligten Darlehens gefördert, kann der Vermieter die Miete im Förderzeitraum nach § 558 BGB nur bis zu dem Betrag erhöhen, der sich nach Abzug der Zinsverbilligung von der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt.
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Mietkaution - gesetzmäßige Anlage durch Zwangsverwalter; BGH, Urteil v. 11.03.2009 - VIII ZR 184/08
Den Zwangsverwalter einer Mietwohnung trifft auch die Pflicht des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit
geleisteten Geldsumme bei einem Kreditinstitut; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Zwangsverwalter
ausgefolgt hat.
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Mieterhöhungsverlangen - grundsätzlich keine Pflicht zur Beifügung des Mietspiegels; BGH, Urteil v. 11.03.2009 - VIII ZR 74/08
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und bietet er dabei dem Mieter die Einsichtnahme des Mietspiegels in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters an, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht.
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Duldungspflicht baulicher Maßnahmen nach behördlicher Auflage; BGH, Urteil v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08
Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gesetzlichen Verpflichtung
durchzuführen hat, fallen nicht unter § 554 Abs. 2 BGB und unterliegen deshalb auch nicht den in § 554 Abs. 3
dem Vermieter auferlegten Mitteilungspflichten. Derartige Maßnahmen muss der Mieter vielmehr nach § 242 BGB dulden.
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Auch derartige Maßnahmen sind, soweit es sich nicht um Notmaßnahmen handelt, vom Vermieter vorher anzukündigen,
so dass sich der Mieter nach Möglichkeit darauf einstellen kann. Der Mieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, an einer
baldigen Terminsabstimmung mitzuwirken.
Umfang der Schönheitsreparaturen - Unzulässigkeit der geltungserhaltenden Reduktion; BGH, Urteil v. 18.02.2009 - VIII ZR 210/08
Für den Begriff der Schönheitsreparaturen ist auch bei preisfreiem Wohnraum die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV maßgeblich. Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen im Sinne dieser Bestimmung nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenstern. Die Streichung derjenigen Textbestandteile des Mietvertrages, mit denen die Klauseln den in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV geregelten Gegenstandsbereich von Schönheitsreparaturen überschreiten, bedeutet der Sache nach eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion.
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Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und Errichtung einer neuen Wohnanlage; BGH, Urteil v. 28.01.2009 - VIII ZR 8/08 und VIII ZR 8/08
Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen,
nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird.
Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrages erhebliche Nachteile entstehen und
er deshalb zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des
Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als
seinem Lebensmittelpunkt zu verblei-ben, vorzunehmen. Die hierzu erforderliche Abwägung entzieht sich einer generalisierenden
Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten
Situation des Vermieters treffen.
Ist wegen des Alters und schlechten baulichen Zustands eines Gebäudes gemessen an üblichen Wohnverhältnissen eine
Vollsanierung
oder ein Abriss mit anschließender Errichtung eines Neubaus geboten, kann ein erheblicher Nachteil
des Vermieters im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darin liegen, dass er anderenfalls auf notdürftige Maßnahmen
Minimalsanierung
) verwiesen ist, die weder zu einer nachhaltigen Verbesserung noch zur Verlängerung einer
verhältnismäßig geringen Restlebensdauer des Gebäudes (hier 15 bis 20 Jahre) führen.
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Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung;
BGH, Urteil v. 21.01.2009 - VIII ZR 62/08
Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine auf Eigenbedarf gestützte Kündigung des Vermieters mit der Begründung abgewiesen wird, die Kündigung sei im Hinblick darauf, dass der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags nicht auf den bereits absehbaren Eigenbedarf hingewiesen worden sei,
jedenfalls zum fraglichen Zeitpunkt rechtsmissbräuchlich
, steht einer erneuten Eigenbedarfskündigung nicht entgegen.
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Weist der Vermieter anlässlich der Novation eines langjährigen Mietvertrags nicht auf einen möglichen Eigenbedarf für seine heranwachsende Tochter hin, steht einer Kündigung des Vermieters, mit der das Mietverhältnis zum Ablauf von rund vier Jahren nach der Erneuerung des Mietvertrags beendet werden soll, nicht der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegen.
Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung ;
BGH, Urteil v. 14.01.2009 - VIII ZR 71/08
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst.
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Keine Mieterhöhung für unnötige Modernisierungen; BGH, Urteile v. 17.12.2008 - VIII ZR 41/08 und VIII ZR 84/08
Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.
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Unzulässige Staffelmiete unter Geltung des MHG; BGH, Urteil v. 17.12.2008 - VIII ZR 23/08
Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
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Unzulässiger einseitiger formularvertraglicher Kündigungsverzicht; BGH, Urteil v. 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
Durch den einseitigen, befristeten Kündigungsausschluss werden Mieter unangemessen benachteiligt i.S. d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit nicht der den Mieter benachteiligende einseitige Kündigungsausschluss durch die Gewährung von Vorteilen ausgeglichen wird.
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Zulässiger einseitiger Kündigungsverzicht im Staffelmietvertrag; BGH, Urteil v. 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des
Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt
den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen
mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird
und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung
beträgt.
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Schönheitsreparaturen - Farbgebung
von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung; BGH, Urteil v. 22.10.2008 -
VIII ZR 283/07
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel
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»Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen
Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den
Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der
Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden,
das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von
innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb
der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen
in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf
Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses
in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter
die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt
hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie
er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können
auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben
werden.«
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
Keine regelmäßige Überprüfungspflicht für Elektroinstallation;
BGH, Urteil v. 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige
Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen
seiner Mieter vorzunehmen.
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Gewerberaummiete - Unwirksamkeit starrer Renovierungsklauseln; BGH,
Urteil v. 08.10.2008 - XII ZR 84/06
Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume
unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume
zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll.
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Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhung; BGH, Urteil v.
24.09.2008 - VIII ZR 275/07
Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung
an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz
ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554
Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.
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Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554
Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen
zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa
mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.
Mieterhöhung - Bezugnahme auf Mietspiegel; BGH, Urteil v. 17.09.2008
- VIII ZR 58/08
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens
für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu
Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die
geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
liegt.
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Gewerberaummiete - Voraussetzungen der außerordnentlichen Kündigung wegen
Zahlungsverzug; BGH, Urteil v. 23.07.2008 -XII ZR 134/06
Ein Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete i.S. des § 543
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alt. 2 BGB liegt bei vereinbarter monatlicher Mietzahlung
auch bei der Geschäftsraummiete jedenfalls dann vor, wenn der Rückstand
den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt.
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Ein solcher Rückstand reicht für eine außerordentliche
fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a
Alt. 2 BGB nur aus, wenn er aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungszeiträumen
(hier: Monaten) resultiert. Ein Rückstand, der diese Voraussetzung
nicht erfüllt, weil er
(auch) aus anderen Zahlungszeiträumen herrührt, rechtfertigt die
außerordentliche fristlose Kündigung lediglich, wenn seine Höhe
zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b BGB).
Besitzentzug bei Anmietung von Nichtberechtigten; BGH, Urteil v. 10.07.2008
- IX ZR 128/07
Dem Mieter, der Räume von einem nicht verfügungsberechtigten
Vermieter gemietet hat, wird der vertragsmäßige Gebrauch bereits
dadurch entzogen, dass der wahre Berechtigte nicht bereit ist, den Mieter
die Mietsache zu den mit dem Vermieter vereinbarten Konditionen nutzen zu
lassen.
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Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; BGH, Urteil v. 09.07.2008 - VIII ZR
181/07
Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer
Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von
diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen
Vergleichsmiete zu verlangen.
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Intritt des Erwerbers in Mietvertrag bei Erwerb kraft Gesetzes; BGH,
Urteil v. 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle
des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen
ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft,
sondern kraft Gesetzes erwirbt.
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Sonderkündigungsrecht nach §573a BGB bei auch bestehenden Gewerberaum;
BGH, Urteil v. 25.06.2008 - VIII ZR 307/07
Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB wird nicht
dadurch ausgeschlossen, dass in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude
mit nicht mehr als zwei Wohnungen weitere Räume vorhanden sind, die sich
für eine Nutzung als (dritte) Wohnung eignen und früher auch als
Wohnung genutzt wurden, wenn diese weiteren Räume schon bei Abschluss
des Mietvertrages, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht
in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt worden sind.
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Unwirksamkeit einer Farbwahlklausel
in einem Wohnraummietvertrag;
BGH, Urteil v. 18.06.2008 - VIII ZR 224/07
Eine formularvertragliche Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet,
die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen in 'neutralen,
hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen', ist wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand der
Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beschränkt ist,
sondern auch für Schönheitsreparaturen gilt, die der Mieter im Laufe
des Mietverhältnisses vorzunehmen hat.
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Die formularmäßige unangemessene Einengung des Mieters in der
Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen führt zur Unwirksamkeit
der Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen
schlechthin.
Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem
wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter; BGH, Urteil v. 04.06.2008 - VIII
ZR 292/07
Die Pflicht des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters, dem
Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben
Haus oder in derselben Wohnanlage liegende Wohnung, die vermietet werden
soll, anzubieten, beschränkt sich auf Wohnungen, die dem Vermieter zu
diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen; eine Wohnung, die zwar vor Ablauf
der Kündigungsfrist für die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung
gekündigt worden ist, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt frei
werden soll, wird von dieser Anbietpflicht nicht erfasst.
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Beseitigungspflicht für Mängel aus vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache;
BGH, Urteil v. 28.05.2008 - VIII ZR 271/07
Einen im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangel der Mietsache
hat der Vermieter auch dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn die Mangelursache
zwar der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, der Mieter den Mangel aber
nicht zu vertreten hat, weil er die Grenzen des vertragsgemäßen
Gebrauchs nicht überschritten hat.
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Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels der Mietsache in
Verzug, kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen (lassen) und zu diesem
Zweck vom Vermieter einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erforderlichen
Beseitigungskosten verlangen.
Verjährungsbeginn von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren
Vermieter bei Vermieterwechsel; BGH, Urteil v. 28.05.2008 - VIII ZR 133/07
Bei einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Veräußerung
des Mietobjekts beginnt die Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB
für Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf
Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung erst mit der Kenntnis des Mieters
von der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch zu laufen.
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Gewerberaummiete - Formularvertraglicher Ausschluß der Minderung;
BGH, Urteil v. 23.04.2008 - XII ZR 62/06
Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige
Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung
der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter
nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung
insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit
der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt.
Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen
unwirksam.
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Berechnung der Wartefrist des § 558 BGB; BGH, Urteil v. 09.04.2008 - VIII ZR 287/06
Bei der Berechnung der Wartefrist des § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB bleiben
nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf
den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich
von den Parteien vereinbart worden sind (Ergänzung zu BGH, Urteil vom
18.07.2007 - VIII ZR 285/06).
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Räumungstitel - nichtehelicher Lebenspartner und minderjährige Kinder;
BGH, Beschluss v. 19.03.2008 - I ZB 56/07
Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten
aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel
auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser
Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung
muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.
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Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich
keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung. Die Besitzverhältnisse
an der Wohnung ändern sich im Regelfall nicht, wenn die Kinder nach Erreichen
der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben. Haben Kinder
keinen Mitbesitz an der Wohnung erlangt, reicht für eine Räumungsvollstreckung
ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus.
Gewerberaummiete - Unwirksamkeit des Haftungsausschluss;
BGH, Urteil v. 12.03.2008 - XII ZR 147/05
Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach
der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters
auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache
geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass
sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt
und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der
Miete nach § 812 BGB verbleibt.
Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen
unwirksam.
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Unwirksamkeit der Quotenabgeltungsklausel für Endrenovierung; BGH, Urteil
v. 05.03.2008 - VIII ZR 95/07
Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem
Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet,
angelaufene Renovierungsintervalle
zeitanteilig zu entschädigen
, ist wegen Verstoßes gegen das
Transparenzgebot unwirksam.
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Dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die sich aufgrund einer Änderung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung als unwirksam erweisen, ist grundsätzlich
kein Vertrauensschutz zuzubilligen.
Schadenersatz bei extensiven Rauchen; BGH, Urteil v. 05.03.2008 - VIII ZR 37/07
Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen
Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters,
wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht
mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3
der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber
hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon,
ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht.
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Unberechtigte Abmahnung - Rechte des Mieters; BGH, Urteil v. 20.02.2008
- VIII ZR 139/07
Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung
oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung.
Eine Klage auf Feststellung, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung
aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig.
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Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im
Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung; BGH, Urteil v. 16.01.2008
- VIII ZR 222/06
Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne
dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs.
2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder
Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs.
2 Nr. 2 BGB), so kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung weder nach § 539
Abs. 1 BGB noch als Schadensersatz gemäß § 536a Abs. 1 BGB
vom Vermieter ersetzt verlangen.
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Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters; BGH, Urteil v. 20.12.2007
- IX ZR 132/06
Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des
Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der
Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem
sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter
gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter
zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung. Dies folgt
aus dem allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsatz, dass eine Aussonderungsbefugnis
bezüglich eines Kontoguthabens nur dann entstehen kann, wenn es sich um
ein ausschließlich zur Aufnahme von Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt.
Der Mieter ist allerdings berechtigt, die Einhaltung der dem Vermieter obliegenden
Verpflichtung, die Kaution gesondert anzulegen, auch durchzusetzen. So kann er
vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass die Kaution auch gesetzeskonform auf
einem Treuhandkonto angelegt wurde. Solange der Vermieter dieser gesetzlichen
Anlageverpflichtung nicht nachkommt, ist der Mieter grundsätzlich befugt,
die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückzuhalten.
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Unangemessene Benachteiligung bei formularvertraglicher Endrenovierungspflicht isolierte Endrenovierungsklausel; BGH, Urteil v. 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.
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Eigentümerwechsel nach Beendigung des Mietvertrages und Auszug; BGH, Urteil v. 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Miet-verhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.
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Sicherungsumfang der Mietkaution; BGH, Urteil v. 18.01.2006 - VIII ZR 71/05
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
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Berechnung der Karenzzeit; BGH, Urteil v. 27.04.2005 - VIII ZR 206/04
Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt.
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Bemessungsgrundlage der Mietminderung; BGH, Urteil v. 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.
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Gewerberaummiete - formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung; BGH, Urteil v. 06.04.2005 - XII ZR 158/01
Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 9 AGBG/§ 307 Abs. 1, 2 BGB.
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Zustimmungsbedürftigkeit der Aufnahme des Lebensgefährten in Mietwohnung; BGH, Urteil v. 05.11.2003 - VIII ZR 371/02
Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.
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Mietsicherheit - Veräußerung des Grundstücks; BGH, Urteil v. 24. 3. 1999 - XII ZR 124/97
Händigt der Veräußerer eines Grundstücks die ihm vom Mieter geleistete Sicherheit auf Verlangen des Erwerbers an diesen aus, bleibt er auch unter den Voraussetzungen des § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB neben dem Erwerber zur Rückgewähr der Sicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.
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